Was Schreib- und Journalistentrainer von jeher als gutes Deutsch bezeichneten, heißt heutzutage "barrierefreies Texten". Der Hintergrund in Deutschland: 8 % der deutschen Bevölkerung haben ein Handicap, dass ihnen den Zugang zu Computer und Internet erschwert. Durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) wird geregelt, dass alle Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen, die durch den Bund gefördert werden, ihre Webseiten barrierefrei gestalten müssen. In Österreich ist das im E-Government-Gesetz (§ 1 Abs. 3 ) geregelt - die Umsetzung hinkt, nach eigenen Abgaben, allerdings etwas den Vorgaben nach.
Es gehe also bei Internet-Auftritten, so die Vorgaben, sowohl um die barrierefreie Gestaltung, technische Umsetzung als auch Textierung der Inhalte! Das heißt: für jeglichen Inhalt sei die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Die Inhalte sollten kurz, einfach und verständlich in Worte gefasst werden, in einer Sprache, die jeder versteht. Die Lesbarkeit sollte durch eine gute Gliederung unterstützt werden. Abkürzungen, Akronyme und fremdsprachige Ausdrücke sollten möglichst vermieden werden. Gutes Deutsch eben!
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5744/default.aspx
Es gehe also bei Internet-Auftritten, so die Vorgaben, sowohl um die barrierefreie Gestaltung, technische Umsetzung als auch Textierung der Inhalte! Das heißt: für jeglichen Inhalt sei die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Die Inhalte sollten kurz, einfach und verständlich in Worte gefasst werden, in einer Sprache, die jeder versteht. Die Lesbarkeit sollte durch eine gute Gliederung unterstützt werden. Abkürzungen, Akronyme und fremdsprachige Ausdrücke sollten möglichst vermieden werden. Gutes Deutsch eben!
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